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Geld

Digitaler Euro

1.9.2023

Mit dem so genannten „digitalen Euro“ d€ liebäugelt die Europäische Zentralbank/EZB mit der Einführung einer digitalen Zentralbankwährung, die das Bargeld ergänzen und Europa wirtschaftlich stärken soll. Der d€ ist als Evolution des Bargelds zu verstehen und wird mit einem Bestandslimit versehen sein, damit Kommerzbankgeld*) nicht übermäßig in Zentralbankgeld*) umgewandelt wird. Marco Aschenwald, Experte bei der Oesterreichischen Nationalbank/OeNB in Innsbruck, bringt Licht ins Dunkel rund um die mögliche digitale Ergänzung des Euro.

eco.nova: Unlängst hat die hiesige Spitzenpolitik wieder den Kampf ums Bargeld aufgenommen. Dieses soll in die Verfassung kommen. Das dürfte im Hinblick auf die Verankerung des Bargelds im EU-Recht, das über dem nationalen Recht steht, wohl eher ein Scheingefecht sein. Berührt der digitale Euro, über den auf Zentralbankebene diskutiert wird, das Bargeld in irgendeiner Art und Weise? Marco Aschenwald: Wie Sie richtig anmerken, ist der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union neben dem Vertrag über die Europäische Union einer der beiden vorrangigen Verträge der EU, in dem unter anderem auch der Status der Euro-Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel geregelt ist. Er bildet die Grundlage des EU-Rechts und legt die Grundsätze und Ziele der EU sowie die Handlungsmöglichkeiten in ihren Politikbereichen fest. Am 28. Juni legte die Europäische Kommission im Rahmen eines „Einheitswährungspakets“ zwei Vorschläge vor, um sicherzustellen, dass Einzelpersonen und Unternehmen im gesamten Euroraum weiterhin auf Euro-Banknoten und -Münzen zugreifen und damit bezahlen können, und um einen Rahmen für eine mögliche neue digitale Form von Euro- Banknoten und -Münzen festzulegen, der digitale Euro, den die Europäische Zentralbank künftig als Ergänzung zum Bargeld ausgeben könnte.

Wenden wir uns vom Analogen zum Digitalen. Welchen Zweck verfolgt die EZB mit dem digitalen Euro bzw. der Einführung einer digitalen Zentralbankwährung (Central Bank Digital Currency – CBDC)? Der digitale Euro wäre ein öffentliches Zahlungsmittel, das dank seiner Eigenschaften – universelle Nutzbarkeit in den meisten Zahlungssituationen und im gesamten Euroraum – und seiner einzigartigen bargeldähnlichen Merkmale – Datenschutz, Sicherheit und Offline-Verfügbarkeit – Vorteile bieten würde, die uns das Leben erleichtern. Das wäre eine Art Evolution des Bargelds in einer digitalen Welt. Konsumenten werden – so wie bisher – selbst entscheiden können, wie sie zahlen möchten. Das schließt neben den gesetzlichen Zahlungsmitteln, Bargeld und zukünftig dem digitalen Euro auch private elektronische Zahlungsmittel mit ein.

Wäre ein digitaler Euro denn tatsächlich eine Revolution oder eher eine Evolution? Er wäre die Evolution von Bargeld, wie damals beim Übergang von Münzen zu Banknoten. Konsumenten zahlen zunehmend im digitalen Raum, auch zwischen Personen. Der digitale Euro ist die logische Konsequenz aus der Veränderung der Zahlungslandschaft. Er würde es den Bürger*innen ermöglichen, auch in der digitalen Welt Zentralbankgeld zu verwenden.

Das Evolutionäre daran ist also primär die Verfügbarkeit von Zentralbankgeld in digitaler Form? Dadurch ist man nicht mehr auf Giral- bzw. Privatgeld angewiesen, das abseits von physischem Geld, Banknoten und Münzen, zirkuliert. Nein. Der digitale Euro soll nicht zu einer Disintermediation der Kommerzbanken und zu übermäßigen Abflüssen von Kommerzbankgeld in Zentralbankgeld führen. Ein Bestandslimit für den digitalen Euro und sogenannte Wasserfallfunktionen*) sollen dies verhindern.

Wie ist es um den Zusammenhang zwischen dem digitalen Euro und Kommerzbankgeld bestellt? Was ändert sich, wenn durch den digitalen Euro Zentralbankgeld erstmals auch in elektronischer Form zur Verfügung steht? Unser Vertrauen in Kommerzbankgeld basiert auch darauf, dass es im Verhältnis 1:1 in öffentliches Geld bzw. Zentralbankgeld umgetauscht werden kann. Wie beschrieben, soll dies beim digitalen Euro bis zu einem bestimmten Bestandslimit, das von der EZB zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt wird, möglich sein. Dadurch soll eine übermäßige Haltung von digitalen Euro und ein damit verbundener größerer Abfluss von Bankeinlagen vermieden werden, der wiederum zu einem größeren Refinanzierungsbedarf bei einigen Banken führen könnte, zum Beispiel um Auswirkungen auf die Kreditvergabe an die Wirtschaft zu vermeiden. Zudem würde das Haltelimit in Krisenzeiten einen raschen Abfluss von Bankeinlagen in größerem Umfang verhindern. Im Gegensatz zum Bestandslimit gibt es kein Zahlungslimit. Zahlungen mit dem digitalen Euro könnten innerhalb des jeweiligen Verfügungsrahmens am Girokonto durchgeführt werden. Erstmals könnten mit dem digitalen Euro auch Zahlungen im E-Handel sowie Fernzahlungen zwischen Privatpersonen im gesamten Euroraum in Zentralbankgeld durchgeführt werden. Der digitale Euro soll mit dem Bargeld ebenso wie mit dem Giralgeld koexistieren.

Welche zusätzlichen Funktionen würde der digitale Euro erfüllen? Er würde sicherstellen, dass jeder im gesamten Euroraum mit unserer Währung – dem Euro – auch digital bezahlen kann, sei es am Point-of-Sale, im E-Handel, Person-to-Person oder bei Behörden. Der digitale Euro würde die digitale und finanzielle Inklusion fördern und so dazu beitragen, die digitale Kluft zu verringern, indem grundlegende Funktionen kostenlos nutzbar wären und auch Personen ohne Bankkonto digitale Zahlungen leisten oder erhalten könnten. Die Möglichkeit, Bargeld in digitale Euro und auch umgekehrt zu tauschen, unterstützt dies. Mit dem digitalen Euro könnte auch offline, also an Standorten oder in Gebieten ohne Netzabdeckung, gezahlt werden.

Wie hat sich der Wunsch, einen digitalen Euro einzuführen, entwickelt? Welche Rolle spielen dabei die sogenannten Kryptowährungen einerseits und die großen globalen Zahlungsdienstleister – keiner davon ist in Europa beheimatet – andererseits? Lassen Sie mich eines vorausschicken: Sogenannte Kryptowährungen wie Bitcoin erfüllen nicht die Funktionen einer Währung, sondern dienen vor allem für Spekulationen. Darum sollte von Krypto-Assets gesprochen werden. Wenn jemand mit Krypto-Assets spekulieren möchte, wird das auch weiterhin möglich sein. Im Gegensatz zu Krypto-Assets wäre der digitale Euro Zentralbankgeld und ein gesetzliches Zahlungsmittel. Die Europäische Zentralbank würde folglich garantieren, dass er sicher und wertbeständig ist und dass er zum Nennwert in Euro-Bargeld umgetauscht werden kann. Im Gegensatz dazu können Krypto-Vermögenswerte erheblich im Wert schwanken, und ihr Umtausch in Euro-Bargeld oder sogar Geschäftsbankgeld kann nicht garantiert werden. Auch einige der sogenannten Stablecoins sind unter Druck geraten, wenn sie nicht mit ausreichenden Sicherheiten hinterlegt wurden.  Derzeit besteht in Europa eine große Abhängigkeit von einer geringen Anzahl an außereuropäischen Zahlungsanbietern. Ein digitaler Euro wäre eine europäische Lösung, die die Krisenfestigkeit unserer Wirtschaft und Gesellschaft stärkt und mit der im gesamten Euroraum bezahlt werden könnte. Das ist auch deshalb wichtig, da andere Staaten bereits ihr eigenes digitales Zentralbankgeld (CBDC) entwickeln.

Derzeit wird noch evaluiert. Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit ein, dass der digitale Euro kommen wird? Das Projekt schreitet gut voran. Daher könnte aus heutiger Sicht die nächste Projektphase im vierten Quartal 2023 gestartet werden, in der unter anderem weiter an den Prototypen und an den notwendigen Schritten für eine Umsetzung gearbeitet wird. Die tatsächliche Entscheidung zur Ausgabe eines digitalen Euro wird voraussichtlich erst in ein paar Jahren von der EZB getroffen werden. Zuvor müssen auch noch die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf EU-Ebene geschaffen werden.

Bargeld besitzt, wie man in Österreich zu sagen pflegt, die Eigenschaft, „kein Mascherl“ zu haben. Wie ist es um die Anonymität beim digitalen Euro bestellt? Der digitale Euro wird ein Höchstmaß an Schutz der Privatsphäre bieten, selbstverständlich unter Berücksichtigung gültiger Regeln, etwa zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Diese sollen wie bisher von beaufsichtigten Finanzintermediären geprüft werden. Die EZB sieht keine Daten von Endnutzern und kann ihre Zahlungsmuster auch nicht verfolgen. Eine Verwendung des „Offline-Digital-Euro“ würde dem Bargeld am nächsten kommen, da hier die Zahlungsabwicklung ausschließlich über die Endgeräte des Zahlers und des Zahlungsempfängers stattfindet und keine Zahlungsdaten an Dritte weitergegeben werden.

Sorgen, dass der Mensch durch die Einführung des digitalen Bargelds noch gläserner würde, sind also unbegründet? Zentralbanken haben kein Interesse an Zahlungsdaten und -mustern von Endnutzern und werden diese technisch auch nicht auslesen können. Der digitale Euro wird auch nicht programmierbar sein. Man kann ihn ausgeben, wofür und wann man will. Wichtig ist, dass Kund*innen weiterhin die freie Wahl haben, welche Zahlungsart sie nutzen wollen.

Wird es für die Aufbewahrung des digitalen Zentralbankgelds eine Wallet geben? Es wird voraussichtlich eine Wallet bzw. ein Konto geben, auf die man mittels App zugreifen können wird, als auch eine Karte. Ist diese Wallet mit einem Bankkonto verknüpft und ist die automatische Wasserfallfunktion aktiviert, wird man auch Transaktionen abwickeln können, die über dem noch zu bestimmenden Haltelimit liegen.

Würde die Einführung einer CBDC den Giralgeldanteil an der gesamten Geldmenge in der Eurozone signifikant verringern? Durch das Haltelimit wird der Anteil des digitalen Euro an der gesamten Geldmenge jedenfalls gering sein und keinen signifikanten Einfluss auf die Bilanzen der meisten Geschäftsbanken haben. Wie es um die Akzeptanz eines digitalen Euro bei den Kund*innen bestellt ist, wird man sehen. Selbst Bargeld macht in unserem Geldsystem nur einen niedrigen Prozentsatz der gesamten Geldmenge aus.

Wird die Nutzung des digitalen Zentralbankgelds mit Kosten verbunden sein? Basisdienstleistungen wie das Aufladen und Bezahlen werden kostenlos sein. Zusätzlich können Banken ihren Kund*innen kostenpflichtig sogenannte Value-Added-Services anbieten. Die Kosten für das Settlement und für die Entwicklung des Zahlungsschemas, das für alle Finanzintermediäre gleichermaßen gilt, übernehmen die Zentralbanken im Eurosystem.

Da es sich um digitales Bargeld handelt, wird der Digital-Euro wohl auch keiner Verzinsung unterliegen? Das ist richtig. Es ist auch nicht geplant, eine solche Möglichkeit zu schaffen.

Wer wird denn aller in den Genuss der Verwendung des digitalen Euro kommen, wer wäre davon ausgeschlossen? In der ersten Ausgabe würden voraussichtlich Einwohner*innen im Euroraum einen Zugang zum d€ haben. Ob und in welcher Form Nicht-EU-Bürger*innen und Tourist*innen den digitalen Euro nutzen werden können, ist noch in Diskussion. Unternehmen und Behörden können auch eine d€-Wallet besitzen, dabei geht man allerdings von einem Haltelimit von null aus. Das heißt, dass in gewissen Intervallen der digitale Euro automatisch in Giralgeld umgewandelt wird.

Der digitale Euro ist also primär für die Nutzung durch die Bürger*innen konzipiert? So ist es. Der digitale Euro ist als zusätzliche Bezahlmöglichkeit für die Bürger*innen gedacht. Man hat gerade in der Pandemie gesehen, dass bargeldloses Bezahlen einen Aufschwung erlebt hat. Die Nachfrage nach Bargeld – unserem einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel – ist auch in Österreich zurückgegangen und Bürger*innen haben heute keinen Zugang zu digitalem Zentralbankgeld, mit dem sie beispielsweise im Onlinehandel bezahlen können.

Wie würde sich der digitale Euro auf die Seigniorage – den Geldschöpfungsgewinn – der EZB auswirken? Die Seigniorage ist der durch Geldschöpfung erzielte Gewinn einer Notenbank. Sie wäre davon abhängig, inwieweit die Menschen den digitalen Euro annehmen – von dessen Umlauf –, vom Zinsumfeld und ob Banken diesen aus ihren laufenden Bankeinlagen – den Überschussreserven – oder gegen Kredite bei der Zentralbank für ihre Kunden aufnehmen.

Interview: Marian Kröll

*) Wasserfallfunktion
Wenn der digitale Euro eingeführt wird, darf man aller Wahrscheinlichkeit nach nur eine bestimmte Menge davon besitzen (Bestandslimit). Hält man zu viel davon in seiner elektronischen Geldbörse, fließt das Geld, das über das Limit hinausgeht, automatisch an das verknüpfte Konto bei der Bank zurück. Das Ganze funktioniert auch umgekehrt: Möchte man eine höhere Summe bezahlen, als man in seiner elektronischen Geldbörse zur Verfügung hat, kann der fehlende Betrag aus dem angedockten Konto aufgefüllt werden.

*) Zentralbankgeld
Das Geld, das bei der Europäischen Zentralbank/EZB geschaffen wird, bezeichnet man als Zentralbankgeld. Bargeld ist Zentralbankgeld. Banknoten und Münzen sind derzeit im Grunde die einzige Art von Zentralbankgeld, die der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Mit der Einführung des digitalen Euro würde sich das ändern, denn auch dieser wäre Zentralbankgeld, nur eben in digitaler Form.

*) Giral- bzw. Kommerzbankgeld
Die neben dem Zentralbankgeld geläufigste Form des Gelds ist das sogenannte Buch- oder Giralgeld. Dabei handelt es sich um das Geld, das Bürger*innen sowie Unternehmen als Guthaben auf dem Konto bei ihrer Bank halten. Giralgeld wird nicht von einer Zentralbank herausgegeben, sondern von den Geschäftsbanken unmittelbar selbst geschöpft. Es stellt einen Anspruch der Kontoinhaber*innen gegen die kontoführende Bank dar.

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