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Sonntagsöffnung – ein Lokalaugenschein

Publikation: Wirtschaftsmagazin |  Ausgabe: September 2011 | Ressort: eco.titel | Datum: 7.9.11

„Sechs Tage sollst du deine Arbeit tun, am siebten Tag sollst du ruh’n“, heißt es im Alten Testament. Im Gegensatz dazu die aktuellsten Zahlen der Statistik Austria: Von insgesamt 4,1 Mio. Erwerbstätigen in Österreich verrichtete letztes Jahr eine Million Sonntagsarbeit, davon 675.600 regelmäßig. In Tirol haben 103.800 Menschen am Tag des Herrn gearbeitet (28 % der insgesamt 364.900 Erwerbstätigen), davon 76.900 (21 %) regelmäßig sonntags. Zum Beispiel in Spitälern, in Gastronomie- und Tourismusbetrieben, bei der Polizei, bei öffentlichen Verkehrsmitteln, Museen wie auch in unserer eigenen Zunft des Journalismus etc. Die Sonntagsruhe und die „Entdeckung“ eines gemeinsamen Familientages – nur für den Handel erscheint unter dieser Perspektive nicht für jeden nachvollziehbar. Dies gilt auch für die komplexe Gesetzesgrundlage zur Sonntagsöffnung – die Krux liegt im Detail. Was aber denkt Tirol? Wie stehen maßgebliche Interessenvertreter des Landes zur Sonntagsöffnung – und vor allem: Was meinen die Beteiligten – Kunden, Händler, Angestellte?

eco.nova hat die erste unabhängige Meinungsumfrage zu diesem Thema in Auftrag gegeben und veröffentlicht.

Insgesamt haben sich die Öffnungszeiten im Handel in den letzten 15 Jahren sukzessiv verlängert – mit der Möglichkeit der Ladenöffnung von 6 bis 21 Uhr bzw. auch der dazugewonnene Samstagnachmittag. Das Interesse von Kunden (und Händlern) ist also gegeben. Zudem ist „Einkaufen schon lange auch Freizeitbeschäftigung geworden“, meint Prof. Erich Kirchler, Universität Wien. Der Wirtschaftspsychologe ist selbst für flexible Öffnungszeiten, „weil damit nicht nur Konsumenten ihren Alltag flexibler planen können, sondern wahrscheinlich auch für manche Arbeitstätige in Geschäften eine flexiblere Arbeitsplanung möglich wäre“.

In Tirol ist Einkaufen am Sonntag nicht unbedingt ein Novum – und der Ladenschluss wird aufgrund des Tourismus liberaler gehandhabt als andernorts in Österreich. Daneben gibt es noch weitere zahlreiche Ausnahmen für das Offenhalten von „Verkaufsstellen“ am Sonntag. Generell ist die Ladenschließung am siebten Tag der Woche einerseits in der Bundesgesetzgebung begründet, andererseits haben die Bundesländer die Kompetenz, bei Notwendigkeit und Bedarf die Ladenöffnungszeiten sowie die Regelung zur Beschäftigung von Mitarbeitern zu erweitern.

Tiroler Öffnungszeitenverordnung

Sowohl im Öffnungszeitengesetz als auch im Arbeitsruhegesetz ist eine Verordnungsermächtigung für die Landeshauptleute vorgesehen: Je nach geprüftem, besonderem regionalem Bedarf kann der Landeshauptmann Einfluss im Sinne einer Erweiterung nehmen, in Tirol ist dies in der Tiroler Öffnungszeitenverordnung 2008 belegt.
Nach Anhörung der zuständigen gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer legt das Land Öffnungszeiten außerhalb der oben genannten – also an Sonn- und Feiertagen – fest. Für eine positive Entscheidung wird berücksichtigt, ob der Bedarf für das ganze Land oder nur für Teilgebiete, ob er während des ganzen Jahres oder nur saisonal gegeben ist. Die Bundeslandregelung spezifisch für die Erweiterung für Tourismusgebiete gilt nach Auskunft der WK Österreich in allen Bundesländern außer in der Bundeshauptstadt Wien.

In der Tiroler Öffnungszeitenverordnung sind 168 Tiroler Gemeinden und Ortsteile als Saisonorte festgelegt, wobei 22 davon als besonders tourismusintensive Orte gelten. Bestimmte Geschäfte dürfen in diesen Saisonorten in der Sommer- und Wintersaison auch sonntags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr im Ausmaß von höchstens sechs Stunden geöffnet sein.
In den 168 Saisonorten sind Verkaufstätigkeiten für die tägliche Bedarfsdeckung (z.B. Lebensmittel, Foto- und Sportartikel, Bekleidung, Schuhe, Hygiene, Drogeriewaren, Schmuck) in der Winter- und Sommersaison am Sonntag erlaubt. Allerdings: ohne die Beschäftigung von Arbeitnehmern. Wie das gehandhabt wird? „Dann stehen Familienangehörige oder Verwandte hinter der Theke“, so die Wirtschaftskammer.
Eine Ausnahme der Ausnahme: Sportgeschäfte in Saisonorten dürfen auch am Sonntag Arbeitnehmer beschäftigen. Aufgrund dieser Personalregelung verzichtet beispielsweise auch der Lebensmittelmarkt MPREIS auf die Sonntagsöffnung seiner Supermärkte in den Saisonorten.

Als besonders tourismusintensiv wird ein Ort dann kategorisiert, wenn aus regionaler Sicht eine außergewöhnliche Nachfrage besteht, die Gemeinde selbst zustimmt und mehr als 500.000 Nächtigungen pro Jahr oder mehr als 500 Nächtigungen je Einwohner stattfinden. Das trifft auf insgesamt 22 Tiroler Gemeinden und Ortsteile wie etwa die Innsbrucker Altstadt, Ischgl, Seefeld oder Kitzbühel zu. Der Unterschied zu den übrigen Saisonorten besteht darin, dass in diesen 22 Gemeinden für Verkaufstätigkeiten, welche auf die Versorgung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs gerichtet sind, in der Sommer- und Wintersaison auch Arbeitnehmer am Sonntag beschäftigt werden dürfen.

„Sonntagsshopping“ an Tankstelle und Co.

Warenverkauf am Sonntag ist beispielsweise bundesweit im Gast- und Konditorgewerbe gestattet, bei Tankstellen (Betriebsstoffe – Benzin, Diesel und Waren des üblichen Reisebedarfs, vorverpackt gelieferte Lebensmittel) sowie bei Messen, Ausstellungen und Märkten. Weiters dürfen Verkaufsstellen in Bahnhöfen, auf Flughäfen und an Schiffsanlegeplätzen für den Verkauf von Lebensmitteln, Souvenirs und notwendigem Reisebedarf wie Lektüre, Blumen, Fotoartikel und Toilettenartikel offen halten. Einzige Einschränkung: Die Verkaufsfläche darf nicht größer als 80 m2 sein. Hier kann der Landeshauptmann durch Verordnung die Verkaufsfläche erweitern, sofern es die Einkaufsbedürfnisse der Reisenden erforderlich machen. Handelsketten wie Spar mit ihrem Konzept SparExpress sowie MPREIS gemeinsam mit dem Tankstellenbetreiber Gutmann verkaufen deshalb aktuell an Tirols Tankstellen auf 80 m2 oder weniger Ladenfläche ihre Lebensmittel – auch am Sonntag und ohne Zuschlag auf den Verkaufspreis. Am Sonntag geöffnet halten dürfen auch Verkaufsstellen von genussfertigen Lebensmitteln etwa in Theatern, Museen, Kinos, Sportplätzen sowie Zollfreiläden und Grenzstationen.

„Schlechtwetter-Regelung“

Für den Geschäftsführer des größten Tiroler Einkaufszentrums DEZ, Hannes Hess, würde die Sonntagsöffnung bei schlechtem Wetter am meisten Sinn machen, „aber das ist natürlich für ein Shoppingcenter nicht umsetzbar“. Seine Meinung zu diesem Thema sei nicht von Bedeutung, meint Hess. Fest steht auf jeden Fall, dass bei einem generellen Beschluss zur Sonntagsöffnung auch diejenigen offen halten müssten, die nicht dafür gestimmt haben. Und hier – wie auch bei anderen Klein- und Mittelbetrieben in Tirol – gilt es zu bedenken: „Das DEZ hat rund 80 Kleinbetriebe, die aufgrund der Personalstruktur damit
mehr Schwierigkeiten hätten als die Großen.“

Lesen Sie den Artikel in voller Länge in der Printausgabe. Inkl: Die Ergebnisse der ersten unabhängigen Meinungsumfrage zum Thema.

Autor: Ulrike Delacher
Foto: iStockphoto

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