Der 43-Millionen-Euro-Krimi
Publikation: Steuern/Recht | Ausgabe: SPEZIAL Jänner 2012 | Ressort: glücks.spiel | Datum: 13.12.11
März 2011: Ein Schweizer Ehepaar besucht das Spielcasino Bregenz und verbringt dort einen schönen Abend. Bis kurz vor 4 Uhr morgens. Bevor das Paar heimgeht, spielt Herr M. mit der Spielkarte noch auf dem Glücksspielautomaten (Slot-Machine) namens „Dolphin Treasure“. Kartenguthaben vor dem Spiel: ca. 100 Euro. Es ist allerdings schon spät, die Casinobesucher werden aufgefordert, ihre laufenden Spiele langsam zu beenden. Herr M. versucht ein letztes Mal sein Glück mit dem „Dolphin Treasure“ Automaten – und löst mit dem letzten Spiel einen Jackpot aus! Aber ...
Überraschung und Freude waren natürlich groß, als das rote Licht mit der Aufschrift „Jackpot“ am Automaten zu leuchten begann und zugleich Musik und akustisches Feuerwerk ertönten. Am Glücksspielautomaten selbst wurde die Gewinnsumme von 42.949.672,86 Euro angezeigt. Auf der großen elektronischen Jackpot-Anzeigentafel der Casinos Austria AG erschien die Meldung: 26.03.2011 – Casino Bregenz – 42.949.672,86 Euro.
Herr und Frau M. konnten ihr Glück verständlicherweise kaum fassen. Und wurden seitens der Casinos Austria AG aber leider bald eines Besseren belehrt ...
Nachdem alle Anzeichen für einen Jackpot eindeutig vorhanden waren, kam schließlich ein Mitarbeiter des Casinos auf Familie M. zu und gab am Ziffernblock des Spielautomaten – neben dem Kartenschlitz, in welchem sich noch die Spielkarte von Herrn M. befand – eine Ziffernkombination ein. Herr M. forderte ihn auf, dies zu unterlassen, doch der Casino-Mitarbeiter fuhr unbeirrt fort und zog nach Ende der Eingaben die Spielkarte von Herrn M. ab und entfernte sich – samt Karte.
Das machte die Casinobesucher Herrn und Frau M. stutzig. Daraufhin begann Herr M. mit seinem Mobiltelefon zu filmen, um festhalten zu können, dass er tatsächlich den Jackpot gewonnen hatte, bevor noch weitere Beweise vernichtet wurden. Das Misstrauen war berechtigt: Der mittlerweile anwesende Saalchef des Casinos war nicht bereit, Gewinn und Gewinnsumme schriftlich zu bestätigen, im Gegenteil: Er forderte die Familie M. sogar auf, das Casino Bregenz zu verlassen. Schließlich ließ Herr M. die Polizei rufen, musste sich aber sowohl seitens des Saalchefs als später dann auch seitens der Polizei unhöfliche Kommentare gefallen lassen. Die Beamten machten dann doch Fotos vom Glücksspielautomaten, allerdings wurde dieser – trotz Ersuchen von Herrn M. – nicht beschlagnahmt.
Bevor Herr und Frau M. das Casino Bregenz verlassen mussten, wollte Frau M. zumindest das Guthaben ihrer eigenen Spielkarte einlösen. Auch Herr M. wollte seine eigene Spielkarte zurück haben, die der besagte Casino-Mitarbeiter zuvor eingezogen hatte. Diese Karte wurde ihm jedoch nicht ausgefolgt und er hat bis heute nicht einmal das Kartenguthaben vor dem Jackpot ausbezahlt bekommen. Das Guthaben auf ihrer Spielkarte konnte Frau M. übrigens nicht mehr an jenem Abend einlösen, weil die Kassen bereits geschlossen waren ... In einem Telefonat am nächsten Tag wurde Herrn M. noch einmal mitgeteilt, dass er nichts gewonnen habe.
Lesen Sie das Interview mit Dr. Thomas Kerle in der Printausgabe.
Autor: Ulrike Delacher
Foto: BLICKFANG photography













