
Die Tiroler Rechtsanwaltskammer.
Publikation: | Ausgabe: SPEZIAL Jänner 2010 | Ressort: rechts.anwälte | Datum: 16.12.2009
Die Tiroler Rechtsanwaltskammer kümmert sich als Interessenvertretung der heimischen Anwälte um die
Anliegen der Mitglieder und ist Servicestelle für Rat und Information Suchende.
Im Lauf der Geschichte der Tiroler Rechtsanwaltskammer mussten sich sowohl Rechtsanwälte als auch die Standesvertretung immer wieder neuen Herausforderungen stellen. Der erste Meilenstein war die Gründung der Tiroler Rechtsanwaltskammer am 9. Februar 1851. Fast zwanzig Jahre später wurde mit der in ihren Grundsätzen bis heute geltenden Advokatenordnung ein weiterer Grundstein für die Entwicklung der modernen Rechtsanwaltschaft gelegt. Die damit verbundene sogenannte „Freigabe der Advokatur“ bewirkte, dass der Rechtsanwaltsberuf frei ausgeübt werden konnte. Das Ernennungsrecht des Justizministers, also die Entscheidung, wer den Beruf des Rechtsanwalts ausüben durfte und wer nicht, war endgültig aufgehoben. Der Rechtsanwaltsberuf wurde unabhängig und für jeden zugänglich, der die gesetzlichen Anforderungen erfüllte.
Interessenvertretung
Mit der Freigabe der Advokatur gewannen die Kammerorganisationen immer mehr an Bedeutung. Der Aufgabenbereich wuchs, die Selbstverwaltung wurde eine Notwendigkeit. Um die anwaltliche Tätigkeit aufnehmen zu können, muss sich jeder Rechtsanwalt in die „Liste der Rechtsanwälte“ für Tirol eintragen lassen, die seit der Gründung der Tiroler Rechtsanwaltskammer geführt wird. Im ersten Band wurde in der Vorbemerkung festgehalten: „Diese Liste der Advokaten wurde in Gewissheit des Beschlusses der Plenarversammlung der Advokaten vom 30. Jänner 1871 verfasst und alle jene Advokaten aufgenommen, welche mit 1. Jänner 1869, als dem Tage, wo die neue Advokatenordnung vom 6. Juli 1868, R.-G.-Bl. 96, in Wirksamkeit getreten ist, im Kammerbezirk Innsbruck waren oder nachher sich in die Advokatenliste eintragen ließen.“
Die Tiroler Rechtsanwaltskammer überprüft, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Erfordernisse gegeben sind. Die Angelobung leitet der Kammerpräsident, mit folgenden Worten wird ein verpflichtender Eid abgelegt: „Ich gelobe bei meinem Gewissen und bei meiner staatsbürgerlichen Ehre, der Republik Österreich treu zu sein, die Grundgesetze sowie alle anderen Gesetze und gültigen Vorschriften unverbrüchlich zu beobachten und meine Pflichten als Rechtsanwalt gewissenhaft zu erfüllen.“
Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Klient. Der Rechtsanwalt hat die Pflicht, seinen Klienten gewissenhaft zu vertreten. Der Klient kann sich hundertprozentig darauf verlassen, dass sein Rechtsanwalt ausschließlich seine Interessen vertritt, über das ihm Anvertraute jedem anderen gegenüber schweigt und niemandem anderen verpflichtet ist – auch nicht dem Staat oder einer Behörde.
Zum Schutz des Anliegens des einzelnen Klienten tragen auch das Verbot einer sogenannten Doppelvertretung und die strikte Vermeidung von Interessenkollisionen bei. Der Rechtsanwalt darf keinen Auftrag annehmen, der im Widerspruch zum Interesse des betreuten Klienten steht.
Als Servicestelle, Interessenvertretung und autonome Behörde mit Verwaltungsaufgaben für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter ist die Tiroler Rechtsanwaltskammer Anlaufstelle und Vermittler für Mitglieder und Bevölkerung.
Die Tiroler Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und die drittgrößte Rechtsanwaltskammer in Österreich. Bundesweit gibt es neun autonome Rechtsanwaltskammern und den aus Vertretern aller Bundesländer gebildeten Österreichischen Rechtsanwaltskammertag. Die Standesvertretungen unterstützen die Weiterentwicklung der Rechtskultur und die Wahrung der Rechte des Einzelnen.
Autor: Elisabeth Sandbichler