#
Geld

Deal to last

4.1.2022

Das Gegenteil eines guten Deals ist nicht, keinen Deal zu haben, sondern einen schlechten Deal zu schließen.

Es ist einer dieser Besprechungsräume, wie er sich in jeder Niederlassung einer Hotelkette befindet, deren Auftreten ein Businessumfeld suggerieren soll und deren Namen austauschbar sind. Die Einrichtung soll den Raum smart wirken lassen. Dabei macht sie die Umgebung nicht nur kalt, sondern scheint ihr zusätzlich noch die Wärme zu entziehen. Auf dem Besprechungstisch liegen mehrere, eher behelfsmäßig zusammengefügte Dossiers, die unter anderem mit dem Wort „Vertrag“ überschrieben sind. Man hört das nicht näher identifizierbare Gemurmel der Anwesenden, das Tippen auf Smartphones und das Blättern im Vertragswerk. Es riecht nach mittlerweile abgestandenem Kaffee und Papierblättern, die gerade frisch aus dem Laserdrucker gekommen sind.

So ähnlich kann sich die Situation darstellen, kurz bevor ein Vertrag zwischen bis dato Fremden unterzeichnet wird. Mit einem Mal werden sie zu Geschäftspartnern und bilden eine Schicksalsgemeinschaft. Die Hoffnungen sind groß. Die Erwartungen noch größer. Alles scheint perfekt und alle Beteiligten scharren bereits in den Startlöchern, um endlich loslegen zu können. Die Vorfreude kennt keine Grenzen und alle können es nicht erwarten, gemeinsam wirtschaftlich erfolgreich zu sein.

Dazu gesellt sich ein Gefühl von Sicherheit, das zumindest aus juristischer Sicht berechtigt scheint. Schließlich hat man ein umfassendes Vertragswerk erstellt. Somit glaubt man, zumindest von der rechtlichen Seite her, für alle Unwägbarkeiten geschützt zu sein.


Durchdachtes Vertragswerk

Bis zu einem gewissen Grad stimmt diese Annahme auch. Auf der Basis eines durchdachten und fachgerechten Vertragswerkes, das einfach zur Best Practice gehört und aus dem Geschäftsleben nicht wegzudenken ist, steht, zumindest aus juristischer Sicht, dem erfolgreichen Zusammenwirken nichts im Weg. Schließlich hat man dadurch ein Instrumentarium bei der Hand, wenn die erste Verliebtheit, im Geschäftsleben nicht anders als im Privaten, verschwunden ist und die harten Fakten der Realität das friedliche Miteinander bedrohen. Vereinbarungen muss man nämlich stets in Zeiten treffen, in denen alles (noch) in Ordnung ist.

Der Vertrag stellt einen Endpunkt dar und kann auch nur jene Sicherheit geben, welche die Parteien vorab intendieren. Ohne entsprechende Vorbereitung und Arbeit ist er nur ein fast wertloses Bündel Papier, das mit seinen vorgefertigten und wahllos aneinandergereihten Textbausteinen die Bedürfnisse der Vertragspartner nicht berücksichtigt und somit keine rechtliche Sicherheit bei der Verwirklichung der Ziele und Träume bietet.

Daher ist es wichtig, sich durch einen spezialisierten Anwalt fachkundig unterstützen zu lassen. Es gehört einfach dazu, vorab die eigenen Wünsche und Ambitionen zu formulieren. Erst wenn man sich selbst darüber im Klaren ist, was erreicht werden soll, kann man in die Vertragsverhandlung mit dem Gegenüber treten. Dabei gilt auch, sich vorab zu überlegen, ob es alternative Lösungen gibt, das vorher formulierte Ziel zu erreichen. Wenn man flexibel in der Erreichung seiner Absichten ist, macht man es seinem zukünftigen Vertragspartner leichter, eine Übereinkunft zustande zu bekommen.

Ich persönlich bin der Meinung, dass Vereinbarungen im seltensten Fall einen Kompromiss darstellen sollen. Insbesondere dann, wenn diese ausschließlich aus dem Grund geschlossen werden, am Ende überhaupt irgendeine Übereinkunft zu treffen. Egal, wie unbedeutend und inhaltsleer diese auch sein mag. Wenn die eigenen Ziele nicht realisiert werden können, indem man sich in der sprichwörtlichen Mitte trifft, hat es keinen Sinn, eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Schließlich ist das Gegenteil eines guten Deals nicht, keinen Deal zu haben, sondern sich durch einen schlechten Deal zu binden. Wenn eine Übereinkunft nicht im Sinne aller Beteiligten ist, kann es sinnvoller sein, keine Einigung zu erzielen und getrennter Wege zu gehen.


Fazit 

Damit letztendlich verhindert werden kann, dass eine Vereinbarung getroffen wird, die nicht im Sinne aller ist, bedarf es einer entsprechend detaillierten und akribischen Vorbereitung. Um all diese Anforderungen zu berücksichtigen, ist es zielführend, sich bereits vor der ersten Verhandlung durch den spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, um sich selbst darüber klar zu werden, was es zu erreichen gilt, und gleichfalls in Erinnerung zu rufen, dass viele Wege nach Rom führen. 

Diese Investition in die Vorbereitung eines Deals wird sich später mehrfach bezahlt machen. Erst wenn sämtliche Unklarheiten beseitigt sind und allen Beteiligten hundertprozentig klar ist, was es zu erreichen gilt, ist der Grundstein für eine florierende Geschäftsbeziehung gegeben. Man darf nicht vergessen, dass ein Vertragswerk, egal wie umfangreich, fachgerecht und vorausschauend konzipiert, immer nur dazu dienen kann, das Schlimmstmögliche zu verhindern. Es wird aber niemals eine Beziehung, egal ob geschäftlich oder im Privaten, retten können. Damit zum beiderseitigen Vorteil gereichende Übereinkünfte andauern und über Unwägbarkeiten, denen man mit Sicherheit immer begegnen wird, hinweg bestehen können, bedarf es einer entsprechend juristisch fundierten und nachhaltigen Vorbereitung. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, gemeinsam zu wachsen und zu florieren.

Text: Rechtsanwalt MMag. Dr. Jakob Margreiter, LL.M

Um diesen Beitrag weiter zu lesen,
bestellen Sie bitte die aktuelle Printausgabe.

Ausgabe kaufen
Mehr erfahren
Hier kommen Sie zur Ausgabe
news.
letter

Newsletter

Mit dem kostenlosen Newsletter keine spannenden Beiträge mehr verpassen!
Pünktlich zum Erscheinen jeder Ausgabe gibt's vier Artikel in voller Länge.
Jetzt ANmelden
alle.
ausgaben
Mehr erfahren
Spezial: Lifestyle März 2024
03/2024

Spezial: Lifestyle März 2024

Jetzt bestellen
Online lesen
Wirtschaftsmagazin Februar 2024
02/2024

Wirtschaftsausgabe Februar 2024

Jetzt bestellen
Online lesen
Wirtschaftsmagazin Dezember 2023
12/2023

Wirtschaftsausgabe Dezember 2023

Jetzt bestellen
Online lesen
Spezial: Recht Dezember 2023
12/2023

Spezial: Recht Dezember 2023

Jetzt bestellen
Online lesen
Mehr erfahren
Erstellt von MOMENTUM
schließen